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Trinkwasseranschluss

Der Trinkwasseranschlusses besteht aus der Anschlussleitung mit den zugehörigen Armaturen von der Hauptwasserleitung bis zur Wasserzähleranlage im Haus.

Für die Herstellung des Trinkwasseranschlusses sowie späterer Wechsel- und Wartungsarbeiten muss der Anschlussraum jederzeit zugänglich, frostsicher und ausreichend groß sein. Auf ausreichende Kopfhöhe im Bereich der Wasserzähleranlage ist zu achten.

Die Lage und die Größe dieser Leitung, bzw. Wasserzähleranlage werden vom Wasserverband festgelegt. Arbeiten am Hausanschluss dürfen nur von den Mitarbeitern des Wasserverbandes oder vom Wasserverband beauftragten Unternehmen durchgeführt werden, da die Anschussleitung zum Versorgungsnetz gehört.

Antragstellung

Jeder Bauherr bzw. das von ihm beauftragte Unternehmen muss vor dem geplanten Baubeginn eines Wohnhauses oder ähnlicher mit Wasser zu versorgender Gebäude einen Antrag auf Versorgung mit Trinkwasser stellen.

Mit Hilfe des dazu einzureichenden Lageplanes sowie der Keller- bzw. Erdgeschossgrundrisszeichnung wird die Anschlussmöglichkeit überprüft.

Die Herstellung des eigentlichen Anschusses erfolgt nach Terminabsprache rechtzeitig mit dem Wasserverband.
Die Abrechnung des Baukostenzuschusses und der Hausanschlusskosten erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Versorgungsbedingungen des Wasserverbandes.

Als Anlage müssen dem Antrag auf Herstellung eines Trinkwasseranschlusses folgende Unterlagen beigefügt werden.

  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung der geplanten bzw. vorhandenen Gebäude.
  • Grundrissplan des Keller- bzw. Erdgeschosses (Bauzeichnung) mit Einzeichnung des Hausanschlussraumes und der Position der Hauseinführung.
  • Anmeldung zur Trinkwasseranlage nach DIN EN 1717 –TRWI-. Diese muss von dem ausführenden Installationsunternehmen (mit Nachweis über die Verlegung von Trinkwasserinstallation) ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben werden.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an Herrn Heskamp (Tel.: 0591/6104-125).

Planauskunft

Für Planauskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn Majunke (Tel. 0591/6104-126).