Die enorme Verteuerung der Energiekosten bleibt auch für den Wasserverband Lingener Land nicht ohne Folgen, denn die Steigerung der Bezugspreise für Strom wirkt sich auf die energieintensiven Abläufe in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung besonders stark aus. Hinzu kommen umfangreiche Investitionen, wie der Neubau des Trinkwasserbehälters auf dem Windmühlenberg in Langen und der Umbau der Kläranlage in Spelle. So kommt auch unser Verband nicht umhin, zum 01.01.2023 die Trinkwasserpreise und Abwassergebühren anzuheben. Dies ergaben die Kalkulationen, die der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 01.12.2022 vorgestellt wurden. Nach umfassenden Beratungen stimmte die Verbandsversammlung den notwendigen Preis- und Gebührenerhöhungen zu.
Der Verbrauchspreis für Trinkwasser steigt von brutto 1,07 Euro auf 1,55 Euro pro Kubikmeter und der Grundpreis von brutto 3,64 Euro auf 5,14 Euro pro Monat. Die durchschnittlichen Jahresmehrkosten für einen 3-Personenhaushalt betragen rund 84,00 Euro. Die neuen „Preise, Bedingungen und Hinweise“ für die Versorgung von Tarifkunden mit Wasser aus dem Versorgungsnetz des Wasserverbandes Lingener Land finden Sie am Ende dieser Seite.
Die Gebühr für die Schmutzwassereinleitung steigt von 2,05 Euro auf 2,55 Euro pro Kubikmeter und die Grundgebühr von 4,00 Euro auf 5,25 Euro pro Monat. Die durchschnittlichen Jahresmehrkosten für einen 3-Personenhaushalt betragen rund 83,50 Euro.
Durch eine Änderung der Umsatzsteuergesetzgebung (§ 2b UStG) besteht die Gefahr, dass der Schmutzwasserbereich des Wasserverbandes aufgrund privatrechtlicher Entgelte künftig der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) unterliegt. Durch eine Umstellung auf Beiträge und Gebühren kann die Umsatzsteuerpflicht umgangen werden. Deshalb hat die Verbandsversammlung beschlossen, die Abrechnungsgrundlage auf Beiträge und Gebühren zum 01.01.2023 umzustellen, weil die Erhebung der Mehrwertsteuer für die Kunden eine Kostensteigerung ohne Vorteile bedeuten würde. Die Schmutzwasserbeseitigungssatzung und Schmutzwasserabgabensatzung finden Sie unten.
Weiterhin kann die 1. Änderung der Verbandssatzung vom 05.07.2011 eingesehen werden.