Trinkwasser ist in Deutschland von hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) umfassend neu strukturiert und EU-Regelungen zum Schutz des Trinkwassers umgesetzt. Die zweite novellierte Fassung der Verordnung, die am 24.06.2023 in Kraft trat, soll dafür sorgen, dass Trinkwasser auch weiterhin ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann. Mit der Verankerung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes setzt die novellierte TrinkwV eine zentrale Vorgabe der EU-Trinkwasserricht-linie um. Wasserversorger sind künftig verpflichtet, frühzeitig potenzielle Risiken und Gefahren für die Wasserversorgung zu erkennen und müssen angemessen darauf reagieren. Die neue Strategie basiert auf einer Risikoabschätzung der gesamten Wasserversorgungskette von der Wassergewinnung und -aufbereitung über die Speicherung und Verteilung bis hin zur Trinkwasserentnahme. Sie ist aufgrund ihrer Bedeutung auf Prävention ausgerichtet.
Mit der neuen TrinkwV wird die chemische Überwachung des Trinkwassers neben den Stoffen Bisphenol A, Chlorat, Chlorit, Halogenessigsäuren (HAA-5) und Microcystin-LR auch auf die Chemikaliengruppe der PFAS ausgeweitet, von denen einige bis ins Trinkwasser vordringen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von mehreren tausend äußerst stabilen Verbindungen, die u. a. für die Herstellung von Kosmetika, Kochgeschirr oder Textilien verwendet werden. Stoffe aus der PFAS-Gruppe bauen sich nur schwer ab, reichern sich in der Umwelt und im Körper von Menschen und Tieren an und können zu gesundheitlichen Schäden führen. Sie sind sogenannte Ewigkeitschemikalien. Der neue Grenzwert für PFAS wird in zwei Stufen eingeführt: Ab Januar 2026 gelten 0,1 µg/l als Summengrenzwert für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen, darüber hinaus senkt die TrinkwV die bestehenden Grenzwerte für die Schwermetalle Chrom, Arsen und Blei zeitlich versetzt ab.
Unser Verband hat bereits das Reinwasser auf PFAS analysieren lassen. Alle Werte liegen unterhalb der Bestimmungsgrenze.
Quelle: Bundesumweltamt