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Abwasseranschluss

Planung, Beantragung, Genehmigung, Herstellung und Abnahme einer Grundstücksentwässerungsanlage

Der Abwasseranschluss eines Grundstückes besteht aus dem Grundstücksanschluss, bestehend aus dem bis auf das Grundstück verlegten Anschlusskanal und dem Revisionsschacht sowie der durch den Grundstückseigentümer zu erstellenden Grundstücksentwässerungsanlage. Vor der Erstellung der Grundstücksentwässerungsanlage ist beim Wasserverband eine Entwässerungsgenehmigung zu beantragen.

Planauskunft

Für Planauskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Trentzsch (Tel. 0591/6104-131).

Für die korrekte Antragstellung ist die Lage des Revisionsschachtes auf dem Grundstück zu überprüfen. Sollte der Revisionsschacht nicht sichtbar bzw. kein Revisionsschacht vorhanden sein, so ist vor der Antragstellung eine entsprechende Auskunft beim Wasserverband einzuholen. Bei der Planung und späteren Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage sind die Bestimmungen des technischen Hinweisblattes zu beachten. Weitere Informationen erteilen die zuständigen Mitarbeiter des Wasserverbandes. Die Ausführung der Anschlussarbeiten darf erst nach Erhalt der schriftlichen Entwässerungsgenehmigung durchgeführt werden. Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach Fertigstellung durch einen Mitarbeiter des Wasserverbandes im offenen Rohrgraben abnehmen zu lassen. Grundstücksentwässerungsanlagen für Schmutzwasser sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Nach Abschluss der Verlegungsarbeiten neuer Grundstücksentwässerungsanlagen oder nach wesentlichen Veränderungen oder Erneuerungen vorhandener Grundstücksentwässerungsanlagen sind diese gemäß der geltenden Normen und DWA Regelwerken auf Dichtheit zu prüfen. Für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen ist eine entsprechende Sachkunde erforderlich. Der Dichtheitsnachweis kann dem Wasserverband zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Die Berechnung des Baukostenzuschusses zur Deckung der entstehenden Kosten für die Herstellung und Unterhaltung des Grundstücksanschlusses erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen des Wasserverbandes.

Der Entwässerungsantrag ist mit folgenden Antragsunterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen

  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung der Gebäude sowie Lage der Anschlussleitung, des Revisionsschachtes, der Abwasseranfallstellen und der geplanten Grundstücksentwässerungsanlage.
  • Grundrissplan (Bauzeichnung) mit Einzeichnung der geplanten Grundstücksentwässerungsanlage und Angabe der Rohrdimensionen und Leitungsgefälle.
  • Baubeschreibung (Seite 2 des Antragsvordrucks)

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn Gödde (Tel.: 0591/6104-130).